Wir sind eine auf allen Gebieten tätige Anwaltskanzlei, die im Jahre 1956 von Frau RAin Bugger-Linnebacher, die im Jahre 1993 aus der aktiven Tätigkeit ausschied, gegründet wurde. Seit 1993 führten Frau Margrit Fried und Herr Rechtsanwalt Stefan Müller die Kanzlei erfolgreich weiter fort, bis Frau Margrit Fried Ende 2020 in den Ruhestand wechselte. Die Kanzlei wird nunmehr durch Herrn Rechtsanwalt Stefan Müller alleine fortgeführt.
Margrit Fried
Frau Fried war seit 1983 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Vor Übernahme der Kanzlei und Beteiligung als Sozius war Frau Margrit Fried als freie Mitarbeiterin in mehreren Rechtsanwaltskanzleien anwaltlich tätig. Ende des Jahres 2020 ist sie in den Ruhestand gewechselt.
RA Müller
Herr RA Müller studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften an der Universität Saarbrücken und an der Universität Bonn.
Den Referendardienst absolvierte Rechtsanwalt Stefan Müller in Rheinland-Pfalz am Oberlandesgericht Zweibrücken.
Herr Rechtsanwalt Müller wurde im Jahre 1987 als Rechtsanwalt zugelassen und ist vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Landesgerichten sowie Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland, beim Bundesgerichtshof auch in Strafsachen.
Selbstverständlich sind Sie auch auf allen anderen Rechtsgebieten
bei uns immer gut aufgehoben. Wir vertreten die Interessen unserer
Mandanten mit vollem Einsatz und leisten unseren Beistand um
unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche
konsequent durchzusetzen.